Zusätzliche Informationen & AGBs

1) Wir weisen darauf hin, dass wir die Struktur bei Sanierungsarbeiten an den Bestand anpassen und Unterschiede keinen Mangel darstellen und keine Haftung übernommen werden kann.

2) Wir weisen darauf hin, dass wir die Farbe bei Sanierungsarbeiten an den Bestand anpassen und Unterschiede keinen Mangel darstellen und keine Haftung übernommen werden kann.

3) Als Vertragsgrundlage für dieses Angebot gilt die Ö-Norm B 2110, sowie alle erforderlichen Werksvertragsnormen.

4) Wir weisen darauf hin, dass bei Materialien die nicht mehr weiter mit Farbe behandelt werden, Farbunterschiede bleiben können und dies keinen Mangel darstellt und keine Haftung übernommen werden kann.

5) Wir sind berechtigt, für den an uns erteilten Auftrag oder Teile hiervon, Kooperationspartner zur Unterstützung heranzuziehen.

6) Baustromanschluss sowie ein Bauwasseranschluss sind bis vor Baubeginn vom Auftraggeber fertig zu stellen. Der Baustromkasten soll nicht weiter als 25 m vom auszuführenden Bauwerk entfernt sein. Strom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenlos beizustellen.

7) Bei Regieangeboten sind die Stunden und das Material geschätzt, abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand. Ausnahmen sind Positionen mit Pauschalpreisen.

8) Wir weisen darauf hin, dass in den angegebenen Stunden bei den Angeboten die Weg- und Rüstzeiten ( Anfahrts- und Abfahrtszeit, Materialbesorgungen, Bus Laden- und Entladen etc.) enthalten sind und dadurch die angegebenen Stunden nicht nur vor Ort auf der Baustelle anfallen.

9) Aufgrund der im Moment massiv steigenden Rohstoffpreisen und Lieferengpässen, können unsere Materialpreise variieren.

10) Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer an uns übermittelten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Wünschen Sie jedoch die Löschung Ihrer Daten nach der Geschäftsbeziehung, wenden Sie sich an uns.

11) Als sachlich und örtlich zuständiges Gericht für alle Auseinandersetzungen wird das Bezirksgericht Deutschlandsberg vereinbart. Es gilt österreichisches Recht als Vertragsgrundlage.